Die Rechtslage in Österreich: Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch
Die gesetzliche Grundlage (Fristenlösung)
Die rechtliche Basis bildet das österreichische Strafgesetzbuch (§§ 96 bis 98 StGB), das im Jahr 1974 durch die sogenannte Fristenlösung reformiert wurde. Demnach ist ein Schwangerschaftsabbruch unter folgenden Voraussetzungen straffrei:
- Die Drei-Monats-Frist: Der Eingriff muss innerhalb der ersten drei Monate (genauer: innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Schwangerschaft bzw. nach der letzten Regelblutung) durchgeführt werden.
- Ärztliche Durchführung & Beratung: Der Schwangerschaftsabbruch muss von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen werden. Zwingend vorgeschrieben ist ein vorheriges ärztliches Beratungsgespräch, in dem die Patientin über die medizinischen Abläufe, Risiken und Alternativen informiert wird.
Besonderheiten des medikamentösen Verfahrens (bis zum 63. Tag)
Keine verpflichtende externe Wartezeit oder Beratungstelle
Ein wichtiger Unterschied zu einigen anderen europäischen Ländern (wie etwa Deutschland) ist, dass das österreichische Recht keine verpflichtende externe Schwangerschaftskonfliktberatung und auch keine gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit (Bedenkzeit) nach einer solchen Beratung vorschreibt.
Das gesetzlich geforderte Beratungsgespräch findet direkt bei uns in der Ordination statt. Sie können diesen Schritt also diskret, zeitnah und in einem geschützten medizinischen Rahmen durchführen.
Absolute Vertraulichkeit und Selbstbestimmung
- Selbstbestimmtes Recht: Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch liegt rechtlich und persönlich allein bei der schwangeren Frau. Es ist weder die Zustimmung des Partners noch die von Familienangehörigen erforderlich.
- Ärztliche Schweigepflicht: Als Ärztin bzw. Arzt unterliegen wir einer strengen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Alle Gespräche, Untersuchungen und medizinischen Dokumente werden absolut vertraulich behandelt. Niemand (weder Behörden noch Arbeitgeber oder Familie) erfährt ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung davon.
Kostenübernahme
Da es sich um eine Wahlärztin-/Privatleistung handelt, werden die Kosten für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch in Österreich in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die Patientinnen tragen die Kosten selbst (bei uns transparent 420 Euro).