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Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch Wien

Sanft & sicher: Medikamentöser Abbruch in Wien
Einfühlsam begleitet
Medikamentöser Abbruch in Wien

Die Rechtslage in Österreich: Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch

In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch gesetzlich klar geregelt und unter bestimmten Bedingungen straffrei. Für Patientinnen, die sich für einen medikamentösen Abbruch entscheiden, gelten verlässliche und transparente rechtliche Rahmenbedingungen.

Die gesetzliche Grundlage (Fristenlösung)

Die rechtliche Basis bildet das österreichische Strafgesetzbuch (§§ 96 bis 98 StGB), das im Jahr 1974 durch die sogenannte Fristenlösung reformiert wurde. Demnach ist ein Schwangerschaftsabbruch unter folgenden Voraussetzungen straffrei:

  • Die Drei-Monats-Frist: Der Eingriff muss innerhalb der ersten drei Monate (genauer: innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Schwangerschaft bzw. nach der letzten Regelblutung) durchgeführt werden.
  • Ärztliche Durchführung & Beratung: Der Schwangerschaftsabbruch muss von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen werden. Zwingend vorgeschrieben ist ein vorheriges ärztliches Beratungsgespräch, in dem die Patientin über die medizinischen Abläufe, Risiken und Alternativen informiert wird.

Besonderheiten des medikamentösen Verfahrens (bis zum 63. Tag)

Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch, der bei uns in der Ordination angeboten wird, unterliegt einer zusätzlichen medizinischen und zeitlichen Leitlinie: Er ist in Österreich offiziell bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung zugelassen und möglich (dies entspricht in etwa dem Ende der 9. Schwangerschaftswoche).

Keine verpflichtende externe Wartezeit oder Beratungstelle

Ein wichtiger Unterschied zu einigen anderen europäischen Ländern (wie etwa Deutschland) ist, dass das österreichische Recht keine verpflichtende externe Schwangerschaftskonfliktberatung und auch keine gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit (Bedenkzeit) nach einer solchen Beratung vorschreibt.

Das gesetzlich geforderte Beratungsgespräch findet direkt bei uns in der Ordination statt. Sie können diesen Schritt also diskret, zeitnah und in einem geschützten medizinischen Rahmen durchführen.

Absolute Vertraulichkeit und Selbstbestimmung

  • Selbstbestimmtes Recht: Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch liegt rechtlich und persönlich allein bei der schwangeren Frau. Es ist weder die Zustimmung des Partners noch die von Familienangehörigen erforderlich.
  • Ärztliche Schweigepflicht: Als Ärztin bzw. Arzt unterliegen wir einer strengen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Alle Gespräche, Untersuchungen und medizinischen Dokumente werden absolut vertraulich behandelt. Niemand (weder Behörden noch Arbeitgeber oder Familie) erfährt ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung davon.

Kostenübernahme

Da es sich um eine Wahlärztin-/Privatleistung handelt, werden die Kosten für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch in Österreich in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die Patientinnen tragen die Kosten selbst (bei uns transparent 420 Euro).